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Die fünf Durchführungswege der Betrieblichen Altersvorsorge nach dem Betriebsrentengesetz (Entgeltumwandlung)

1. Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, die der
Arbeitgeber für seinen Mitarbeiter abschliesst. Mit dem seit dem 1.1.2005
geltenden Alterseinkünftegesetz ist die Direktversicherung praktisch der
Pensionskasse gleichgestellt. Bei der Direktversicherung können Sie neben
deutschen Versicherungsgesellschaften auch britische Versicherer wählen.

Detaillierte Daten entnehmen Sie bitte der »Vergleichsliste
(PDF-Dokument | 63,7 KB).

2. Pensionskasse

Die Pensionskasse ist auf deutsche Versicherungsgesellschaften beschränkt.
Durch die gesetzlichen Vorgaben sind die Gesellschaften in der Anlage der
Gelder eingeschränkt.

Detaillierte Daten der arbeitnehmerfinanzierten Pensionskasse entnehmen Sie bitte der »Vergleichsliste (PDF-Dokument | 63,7 KB).

Wenn die Pensionskasse als Durchführungsweg gewählt werden soll, empfehlen wir die »Kölner Pensionskasse

3. Pensionsfonds

Pensionsfonds sind der Pensionskasse ähnlich. Der Unterschied zur Pensionskasse ist, dass die Geldanlage investmentorientierter gestaltet werden kann.

Detaillierte Daten des arbeitnehmerfinanzierten Pensionsfonds entnehmen Sie bitte der »Vergleichsliste (PDF-Dokument | 63,7 KB).

4. Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungs-
einrichtung des Arbeitgebers. Gegenüber den ersten drei genannten
Durchführungswegen bietet die Unterstützungskasse weitgehende
Freiheiten im Investment. Bei der arbeitgeberfinanzierten Variante kann
die Unterstützungskasse ein interessantes Instrument für Betriebe mit
nachhaltigen Gewinnen sein. Über die Möglichkeiten der arbeitgeber-
finanzierten U-Kasse informieren wir Sie gerne, nutzen Sie unser
» Kontaktformular


Detaillierte Daten zur arbeitnehmerfinanzierten U-Kasse entnehmen Sie
bitte der »Vergleichsliste (PDF-Dokument | 63,7 KB).

5. Direktzusage (Pensionszusage)

Bei der Direktzusage werden dem Arbeitnehmer unmittelbar Ansprüche
gegen das Unternehmen als Träger der Versorgungseinrichtung eingeräumt. Dafür bildet das Unternehmen Rückstellungen für die Altersversorgung der Mitarbeiter.

Genau wie bei der Unterstützungskasse ist die Pensionszusage weitgehend frei in der Anlage.

Detaillierte Daten zur arbeitnehmerfinanzierten Direktzusage entnehmen
Sie bitte der »Vergleichsliste (PDF-Dokument | 63,7 KB).

Für fast alle Anforderungen und Gegebenheiten bietet das auf den
nächsten Seiten beschriebene

Zeit-Wert-Konto

z. T. erhebliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Auch ist ein gleichzeitiger Einsatz von Betrieblicher Altersvorsorge und Zeit-Wert-Konto möglich.

Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch alle Varianten der arbeitgeber-
finanzierten Betrieblichen Altervorsorge an, bitten nutzen Sie unser
» Kontaktformular um uns Ihre Wünsche mitzuteilen.


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