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Die
fünf Durchführungswege der Betrieblichen Altersvorsorge nach
dem Betriebsrentengesetz (Entgeltumwandlung) 1. Direktversicherung Die Direktversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für seinen Mitarbeiter abschliesst. Mit dem seit dem 1.1.2005 geltenden Alterseinkünftegesetz ist die Direktversicherung praktisch der Pensionskasse gleichgestellt. Bei der Direktversicherung können Sie neben deutschen Versicherungsgesellschaften auch britische Versicherer wählen. Detaillierte Daten entnehmen Sie bitte der »Vergleichsliste (PDF-Dokument | 63,7 KB). 2. Pensionskasse Die Pensionskasse ist auf deutsche Versicherungsgesellschaften beschränkt. Durch die gesetzlichen Vorgaben sind die Gesellschaften in der Anlage der Gelder eingeschränkt. Detaillierte Daten der arbeitnehmerfinanzierten Pensionskasse entnehmen Sie bitte der »Vergleichsliste (PDF-Dokument | 63,7 KB). Wenn die Pensionskasse als Durchführungsweg gewählt werden soll, empfehlen wir die »Kölner Pensionskasse 3. Pensionsfonds Pensionsfonds sind der Pensionskasse ähnlich. Der Unterschied zur Pensionskasse ist, dass die Geldanlage investmentorientierter gestaltet werden kann. Detaillierte Daten des arbeitnehmerfinanzierten Pensionsfonds entnehmen Sie bitte der »Vergleichsliste (PDF-Dokument | 63,7 KB). 4. Unterstützungskasse Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungs- einrichtung des Arbeitgebers. Gegenüber den ersten drei genannten Durchführungswegen bietet die Unterstützungskasse weitgehende Freiheiten im Investment. Bei der arbeitgeberfinanzierten Variante kann die Unterstützungskasse ein interessantes Instrument für Betriebe mit nachhaltigen Gewinnen sein. Über die Möglichkeiten der arbeitgeber- finanzierten U-Kasse informieren wir Sie gerne, nutzen Sie unser » Kontaktformular Detaillierte Daten zur arbeitnehmerfinanzierten U-Kasse entnehmen Sie bitte der »Vergleichsliste (PDF-Dokument | 63,7 KB). 5. Direktzusage (Pensionszusage) Bei der Direktzusage werden dem Arbeitnehmer unmittelbar Ansprüche gegen das Unternehmen als Träger der Versorgungseinrichtung eingeräumt. Dafür bildet das Unternehmen Rückstellungen für die Altersversorgung der Mitarbeiter. Genau wie bei der Unterstützungskasse ist die Pensionszusage weitgehend frei in der Anlage. Detaillierte Daten zur arbeitnehmerfinanzierten Direktzusage entnehmen Sie bitte der »Vergleichsliste (PDF-Dokument | 63,7 KB). Für fast alle Anforderungen und Gegebenheiten bietet das auf den nächsten Seiten beschriebene Zeit-Wert-Konto z. T. erhebliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Auch ist ein gleichzeitiger Einsatz von Betrieblicher Altersvorsorge und Zeit-Wert-Konto möglich. Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch alle Varianten der arbeitgeber- finanzierten Betrieblichen Altervorsorge an, bitten nutzen Sie unser » Kontaktformular um uns Ihre Wünsche mitzuteilen. |
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