| »
Reparatur- Pensionszusage » BAV » Zeit-Wert-Konten » Genial - Vorsorge » Grüne Rente |
Zeit-Wert-Konten Das neue „Flexi II“ Gesetz hat mit dem 1.1.2009 Gültigkeit und bringt Die nachstehenden Texte geben noch den Zustand bis Ende 2008 wieder! In jedem Fall ist zu bemerken, dass Organe von Kapitalgesellschaften (Geschäftsführer, Vorstand) ab 2009 kein Wertguthaben über ZWK sind eine bAV-ähnliche Ansparform zur Umwandlung von Lohn- und Gehaltsteilen (Entgeltumwandlung). Damit kann, alternativ zur bekannten betrieblichen Altersvorsorge (bAV), eine Vervielfachung der steuerlichen Vorteile und Abgabeneinsparungen ermöglicht werden. Betriebe jeder Unternehmensform und Unternehmensgröße können zur Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit die Arbeitszeiten und Vergütungen neu vereinbaren. Alte und verkrustete Richtlinien werden modernisiert und bedarfsgerecht gestaltet. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften befürworten diesen Weg ausdrücklich! Betrachtet man im Vergleich die reformierte betrieblichen Altersversorgung, die seit dem letzten Jahr erneute Auflagen erleiden musste, erkennt man eine zunehmende Besserstellung dieses „6. Durchführungsweges“, den „Zeit-Wert-Konten“ (ZWK). Ersetzen „Zeit-Wert-Konten“ die betriebliche Altersversorgung? Die Entgeltumwandlung durch die bestehenden fünf Durchführungswege (Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Unterstützungskasse und Pensionszusage) wird sicherlich zunehmend reduziert werden können. Alleine die Einschränkung in der bAV, dass nach 2008 an die gesetzlichen Träger in vollem Umfang abgeführt werden müssen, wird in den Geldbörsen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber große Löcher reißen. Bei den ZWK hingegen kann auch nach 2008, und dies auch heute schon, in unbegrenzter Höhe eingespart werden. Dies kann je nach Alter und Beitrag gut und gerne schon mal 1000 € Rente zusätzlich bedeuten. Im Einzelfall wird zu prüfen sein, ob bereits bestehende bAV-Formen parallel geführt oder „ersetzt“werden sollten. Bei Neuinstallation werden die Vorteile im Gesamten überwiegen und so eine klare Entscheidung für die ZWK zur Folge haben. Wird die betriebliche Altersversorgung durch den Arbeitgeber finanziert, hat dies üblicherweise besondere steuerliche Hintergründe, die durch eine Veränderung mit ZWK verbessert werden können. Aus Erfahrung ist eine Kombination häufig die optimalste Lösung. Sozialabgaben nach 2008 an die gesetzlichen Träger in vollem Umfang abgeführt werden müssen, wird in den Geldbörsen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber große Löcher reißen. Bei den ZWK hingegen kann auch nach 2008, und dies auch heute schon, in unbegrenzter Höhe eingespart werden. Dies kann je nach Alter und Beitrag gut und gerne schon mal 1000 € Rente zusätzlich bedeuten. Im Einzelfall wird zu prüfen sein, ob bereits bestehende bAV-Formen parallel geführt oder „ersetzt“werden sollten. Bei Neuinstallation werden die Vorteile im Gesamten überwiegen und so eine klare Entscheidung für die ZWK zur Folge haben. Wird die betriebliche Altersversorgung durch den Arbeitgeber finanziert, hat dies üblicherweise besondere steuerliche Hintergründe, die durch eine Veränderung mit ZWK verbessert werden können. Aus Erfahrung ist eine Kombination häufig die optimalste Lösung. |
||
| Grundsätzliche
Unterschiede zwischen „Zeit-Wert-Konten“ und einer bAV-Lösung Bei einer bAV-Lösung können die Beiträge bis auf wenige Ausnahmen nur in regelmäßigen, gleichbleibenden Zahlungen geleistet werden. Bei ZWK ist nicht nur dieses, sondern auch eine schwankende Mitteleinbringung möglich. Die Besonderheit der neuen ZWK-Gesetzesgrundlagen ist, dass nun die Entgeltanteile aus Zeit (z.B. Überstunden, etc.) in Entgeltanteile aus Geld umgewandelt und bis zum Renteneintritt verzinslich angesammelt werden können. Das heißt, es lassen sich nun nicht nur Teile des Gehalts, sondern auch Überstunden, verfallene Urlaubstage, Prämien, Bonifikationen, Tantiemen u.v.a. mehr im Sinne des Bruttosparens ansammeln. Die Kapitalanlagen zur Ansammlung der Guthaben sind nahezu frei. Es gibt keine Auflagen, wie bei der bAV. Einzig die Insolvenzsicherung ist vorgeschrieben. Doch auch hier zeigt sich die Flexibilität. Aus ca. fünf Möglichkeiten der Insolvenzsicherung ist die Verpfändung die gebräuchlichste. Somit fallen auch keine Beiträge zum Pensionssicherungsverein an. Ein weiterer Vorteil des ZWK ist die Bilanzneutralität im Gegensatz zur Pensionszusage, bei der die Bilanz belastet wird. Aus finanzieller Sicht wird ein weiterer, ganz entscheidender Unterschied deutlich. Alle Wege der bAV werden nur noch bis 2008 durch Einsparung der Sozialabgaben (mit einer sofortigen 4%-Deckelung) gefördert. Als diese Einschränkung der bAV beschlossen wurde, wurden die ZWK hingegen weiter „geöffnet“. Die Förderung über die eingesparten Sozialabgaben gelten auch über das Jahr 2008 hinaus bis zum Rentenbeginn. Und dies in unbegrenzter Höhe. Über die angesparten Wertguthaben kann, bei entsprechender Ausgestaltung der Anlage, jederzeit (also auch vor dem 60. Lebensjahr) verfügt werden! |
|||
| Für
wen eignet sich ein Zeit-Wert-Konto? · Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH · Führungskräfte · Angestellte und Arbeiter (Tarifverträge beachten) Aufgrund seiner Flexibilität und Effizienz eignet sich ein Zeit-Wert-Konto für jeden Angestellten. Die vielfältigen Vorteile eines Zeit-Wert-Kontos können natürlich am besten diejenigen nutzen, die auch die Möglichkeit haben, flexibel Tantieme- und/ oder Sonderzahlungen mit in das Konto einfliessen zu lassen. Besonders trifft dieses auf die Gesellschafter-Geschäftsführer eines Unternehmens zu. Der Gesellschafter-Geschäftsführer hat mit dem Zeit-Wert-Konto die M&oum;lglichkeit, seine Altersvorsorge extrem flexibel in der Ansparphase (zeitlich sowie in der Höhe der Beträge) und optimal auf seine Bedürfnisse zugeschnitten (individuelle Anlageklassen- u. Laufzeitenaufteilung). Ein weiterer erheblicher Vorteil ist die Bilanzneutralität des Zeit-Wert- Kontos. Dadurch ergibt sich ein besseres Rating (Basel II) und somit niedrigere Kreditzinsen für das Unternehmen. Die bei z. B. einer Direktzusage bestehenden Probleme beim Verkauf einer GmbH sind beim Zeit-Wert-Konto nicht vorhanden. Aufgrund der speziellen steuerlichen Behandlung von Gesellschafter-Geschäftsführern ist eine verbindliche Anfrage beim zuständigen Finanzamt vor Einrichtung eines Zeit-Wert-Kontos für einen GGF zwingend notwendig. Wir erstellen diese Anfrage für Sie. |
|||
| Vorteile
für Arbeitgeber (AG) durch „Zeit-Wert-Konten“ Der Arbeitgeber profitiert durch finanzielle Einsparungen und er kann mit erfahrungsgemäss hoher Akzeptanz Arbeitsprozesse optimieren.
|
|||
| Vorteile
für Arbeitnehmer (AN) durch „Zeit-Wert-Konten“ Das ZWK geht in der Flexibilität und Leistung auf vielen Ebenen über eine bAV-Lösung hinaus.
Direktversicherung gleichzeitig ein ZWK nutzen. Ein „Umsteigen“ ist nach Einzelfallprüfung oft zu befürworten. Wie wird ein „Zeit-Wert-Konto“ abgewickelt? Der Arbeitgeber (AG) teilt in einer Analyse mit, welche Vorteile für ihn aus diesem Konzept realisiert werden sollen. Zu berücksichtigen sind hierbei betriebs- und tarifspezifische Erfordernisse. Dann wird ein unternehmens-eigenes Konzept in Form eines Vertragsanhanges „Vereinbarung zur Entgeltumwandlung“ erstellt. Der Mitarbeiter kann aus den vorgegebenen Ansparvarianten und Anlageformen die persönlich bevorzugte Form aussuchen. Der AG eröffnet das „Konto“. In einer Anfrage an das Betriebsstättenfinanzamt können spezielle Konzeptwünsche verbindlich geprüft werden. Zuletzt beauftragt der Arbeitgeber den Verwalter / Treuhänder mit der laufenden Dokumentation der im gleichen Arbeitsschritt eingerichteten Anlagekonten und zur Verwaltung des Insolvenzschutzes. Zukünftig wird der Arbeitgeber nur noch eine Abrechnungsmeldung der teilnehmenden Mitarbeiter an den Verwalter / Treuhänder weiterleiten (üblicherweise per EDV). Alle weiteren Arbeitsschritte übernimmt dann ebenfalls der Verwalter. Zur Kontrolle werden selbstverständlich die nötigen Dokumentationen ausgestellt. |
|||
| Gesetzliche
und sozialrechtliche Grundlagen Die Einrichtung der Zeitwert-Kontenmodelle erfolgt auf der Basis aktuellster Gesetzgebung. Nachfolgend finden Sie Quellen, die Ihnen bei Bedarf ein Nachprüfen erleichtern sollen. Selbstverständlich kann an dieser Stelle keine umfassend vollständige Darstellung von Gesetzen, Durchführungsverordnungen, Richtlinien und Urteilen erfolgen.
|
|||
![]() |
|||



